Teilnahmebedingungen LAP Fest Basel

Teilnahmebedingungen

Pro Linguis veranstaltet für das LAP Fest am 30. Juni 2012 einen Wettbewerb mit dem Namen „Wir suchen DICH, den „Streber“ der Schule”.  Alle Teilnehmer akzeptieren die allgemeinen Teilnahmebedingungen und sind darüber informiert, dass ihre Bilder vom Fotowettbewerb zu diesem Zweck ab dem 3. Juli 2012 auf der Facebook-Seite von Pro Linguis www.facebook.com/prolinguis respektive auf www.goandtalk.ch veröffentlicht werden.

§ 1 Teilnahme

(1) Mindestalter: Nur volljährige Personen sind zur Teilnahme am Wettbewerb für den Sprachaufenthalt in Autralien berechtigt. Teilnehmer ab 16 Jahren nehmen automatisch an dem Wettbewerb für einen Ticketcorner-Gutschein teil. Beide Preise werden beim Ablauf des Gewinnspiels verlost.

(2) Pro Linguis wählt die besten 10 Bilder, die am LAP Fest aufgenommen wurden, aus und publiziert sie auf der Facebook Seite. Diese Bilder nehmen automatisch an der Verlosung teil.

(3) Am Wettbewerb nimmt jene Person teil, die sich auf dem Bild als „Streber“ verkleidet. Weitere Personen auf dem Bild sind weder für die Teilnahme am Wettbewerb noch für den Gewinn berechtigt.

(4) Alle Bilder sind nach dem Wettbewerb in einem Facebook-Album auf www.facebook.com/ProLinguis zu finden.

(5) Jede Person kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(6) Mit der Teilnahme am Wettbewerb hat Pro Linguis automatisch die (honorar-)freien Nutzungsrechte Deines Bildes, um diese für den Wettbewerb und der Kommunikation über den Wettbewerb zu nutzen.

(7) Die Bilder und persönliche Angaben werden durch Pro Linguis nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur für interne Marketingzwecke verwendet.
(8) Nach der Beendigung der Laufzeit, gewinnt der Teilnehmer mit den meisten „Votes“ in der Wildfire-Applikation zu seinem Foto.

(9) Bei einem Verstoss gegen die guten Sitten wird das Bild/der Kommentar von der Seite entfernt und vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Im Allgemeinen behält Pro Linguis das Recht, Bilder und Kommentare zu löschen, wenn sie gegen die guten Sitten verstossen.

(10) Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt und erklärt sich bereit, dass seine Angaben mit Foto auf unseren Plattformen im Internet und im Newsletter veröffentlichen werden dürfen.

(11) Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es werden keine Ansprüche gegenüber Facebook begründet.

(12) Die Teilnahme ist gratis und unabhängig vom Kauf eines Produkts respektive der Erfüllung anderer als in diesen Teilnahmebdingugen aufgeführte Bedingungen. Insbesondere ist nicht vorausgesetzt, dass der Teilnehmer bestimmte Inhalte auf Facebook veröffentlicht.

(13) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, gelegentlich Informationen über Sonderangebote von Pro Linguis zu erhalten.  

§ 2 Ausschluss vom Wettbewerb

(1) Mitarbeiter und Partner von Pro Linguis sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Personen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn gegen die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen verstossen wird.

(3) Auch Personen, die sich durch Manipulationen einen Vorteil verschaffen, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Sollten wir hiervon während, nach Beendigung des Wettbewerbs oder nach Ausgabe des Gewinns Kenntnis erlangen, so kann auch nachträglich der Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden. Die Kosten für den Sprachaufenthalt in Fort Lauderdale, respektive für den Ticketcorner-Gutschein sind dann selbst zu tragen.

§ 3 Durchführung , Abwicklung und Gewinn

(1) Nach Beendigung der Laufzeit, gewinnt der Teilnehmer mit den meisten „Votes“ zu seinem Foto in der Wildfire Applikation „Streber der Schule mit Pro Linguis“. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (gezogen durch Pro Linguis).

(2) Der Hauptgewinn für Teilnehmer ab 18 Jahren ist ein 2-wöchiger Standardkurs (20 Lektionen pro Woche) bei unserer Partnerschule «Tamwood International College» in Toronto, Kanada inklusive Unterkunft bei einer Gastfamilie im Einzelzimmer mit Vollpension. Hauptgewinn für Teilnehmer ab 16 Jahren ist ein Ticketcorner-Gutschein im Wert von CHF 100.- Weitere Leistungen sind gegen einen Aufpreis buchbar.

(3) Der Gutschein wird nicht in bar erstattet und darf nicht im Internet angeboten, versteigert oder verkauft werden. Der Gutschein ist nicht übertragbar und kann mit keiner anderen Aktion/Gutschein kumuliert werden.

(4) Der Gewinner wird von Pro Linguis persönlich benachrichtigt und ist damit einverstanden, dass sein Name von Pro Linguis veröffentlicht wird (Webseite, Newsletter, Facebook und auf anderen Kommunikationskanälen von Pro Linguis).

(5) Reklamationen bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Laufzeit schriftlich an Pro Linguis, Nüschelerstrasse 35, 8001 Zürich (Schweiz) zu richten.

(6) Der Wettbewerb startet am 3. Juli 2012 und endet am 9. Juli 2012.

(7) Alle Gewinne sind einlösbar bis 31.12.2012.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

(1) Pro Linguis  behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Das Gewinnspiel wird insbesondere dann vorzeitig beendet, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen (z. B. Fehler oder Manipulationen, die die eingesetzte Hard- und/oder Software betreffen) oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Resultiert eine vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aus einem Verhalten eines Teilnehmers oder sonstigen Dritten, kann Pro Linguis von diesem den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

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